Richtig gestaltet, erfüllt das „Werkzeug Arbeitsplatz“ alle Leistungs- Anforderungen in ausgewogener Perfektion. Ohne Überbetonung der einen oder Vernachlässigung einer anderen. So berücksichtigt er sowohl die Bedürfnisse des Menschen als auch die Kriterien, die sich aus der Notwendigkeit rationeller Aufgabenerfüllung ergeben. Seine Gestaltung bewegt sich im Rahmen der geltenden Regelwerke. Und schließlich – last but not least – leistet er dadurch seinen Beitrag zu mehr Produktivität im Büro. Daher stellen sich fünf Fragen:
Corona gab die Möglichkeiten das Arbeiten von Zuhause dem „Home-Office“ möglich zu machen. Betriebsräte und Geschäftsführung gingen den EINEN Weg.
Wobei man wissen sollte, dass es (noch) keine rechtliche Verpflichtung für den Arbeitgeber gibt auf so einen Wunsch (egal aus welchen Gründen) ein zu gehen.
Die Voraussetzung jeden Unternehmens für Home-Office Arbeitsplätze ist die Digitalisierung der Bürokommunikation im Unternehmen und im Home Office.
Hierbei muss der Datenschutz beidseitig (ganz besonders im Home Office) gewährleistet sein! (Privater Datenschutz.)
Beim Home-Office-Arbeitsplatz steht der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ggf. Schutzmaßnahmen festzulegen.
Das Arbeiten im Home-Office von Zuhause bedarf nun Betriebsvereinbarungen bzw. Einzelregelungen mit den einzelnen Beschäftigten als Grundlage. Hier sollte immer eine Einzelregelung, auf die Ausgangssituation der einzelnen Abteilungen, abgestimmte werden.
Weiter sollte in der Vereinbarung fest gehalten werden: