Unsere Beratung umfasst alle Fragen in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks, eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung und des Abschlusses eines Bau- oder Bauträgervertrages. Dabei soll schon in der Phase der Vertragsanbahnung, Ihnen als Bauherren, Hilfe angeboten werden um für Sie ungünstige Vertragsgestaltungen zu vermeiden. Während der Durchführung des Bauvorhabens wird Ihnen Hilfe bei Verzögerungen und insbesondere mangelhafter Ausführung der Bauleistung durch unabhängige Bauherrenberater sowie Bausachverständige gewährt werden.
Wir rechnen für sie die Nutzung der Gebrauchtimmobilie für deren ökonomische ökologische Zukunft aus.
Wir ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücke und Eigentumswohnungen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Wertermittlungszahlen und anerkannter Verfahren. Als Resultat erhalten Sie ein Wertgutachten für die Verwendung zur Wertfeststellung bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie durch Versicherungen zur Wertfeststellung bei Scheidungen, Erbschaften, Auflösung von Eigentümergemeinschaften.
Oftmals reichen hierzu Kurzgutachten aus, bei denen auf diverse Beschreibungen und Anlagen verzichtet wird.
Wir beraten Sie als Gutachter umfassend beim Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie. Bei einer Ortsbegehung untersuchen wir das potentielle Kaufobjekt eingehend und prüfen gründlichst:
Je nach Wunsch des Auftraggebers erstellen wir daraufhin ein ausführliches Gutachten, ein Kurzgutachten oder beraten Sie mündlich. Ebenso können die Kosten zur Mängelbeseitigung ermittelt werden.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen eine eingehende Beratung zu möglichen Sanierungen, Umbaumaßnahmen und Umnutzungen an. Wir erarbeiten mit Ihnen einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Modernisierungsfahrplan unter Beachtung des von Ihnen vorgegebenen Kostenrahmens.
Wir begutachten für Sie Schäden und Mängel an Gebäuden und dokumentieren diese in einem Schadengutachten. Nach einer Schadensaufnahme bei einer Ortsbegehung werden die Schäden von uns analysiert und Verantwortliche benannt. Sie erhalten die Ermittlung der Schadensbeseitigungskosten. Unsere Gutachten sind allgemeinverständlich und für den Auftraggeber nachvollziehbar. Wir stehen ihnen auch zu einer mündlichen Beratung oder Kurzgutachten zur Verfügung.